Rückkehr zum „neuen / alten“ Aktiv-Haus
Liebe Aktiv-Haus Familie,
hinsichtlich der neuen Corona-Schutz-Verordnung fassen wir die zwei „großen“ Änderungen zusammen:
- Keine Mund-Nasenschutz Pflicht
- Grundsätzlich empfehlen wir weiterhin das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
- Für Informationsgespräche, sowie Erfolgskontrollen und Trainingspläne gilt weiterhin die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasenschutzes.
- Keine Zutrittskontrollen
- Du benötigst keinen Nachweis einer Impfung/Genesung und keinen negativen Schnelltest für einen Aufenthalt im Aktiv-Haus
Für alle weiteren Fragen stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung.